Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 24.01.2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung, insbesondere darüber, ob die Klägerin berechtigt ist, eine individuell gefertigte CAD/CAM-Kniegelenksprothese abzurechnen.
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