Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 28.04.2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 13.279,36 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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