Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist ein Anspruch auf Vergütung einer Krankenhausbehandlung in Höhe von 11.842,68 € wegen der Kodierung eines Dekubitus bei einem diabetischen Fußsyndrom.
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