Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 22.3.2016 wird zurückgewiesen.
2.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Umstritten ist ein Anspruch auf Vergütung von Krankenhausleistungen in Höhe von 3.033,19 € nebst Zinsen.
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