Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 06.06.2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.518,66 EUR endgültig festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung der teilstationären Krankenhausbehandlung eines Mitglieds der Beklagten.
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