Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 19.06.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt im Berufungsrechtszug die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.017,11 EUR festgesetzt.
Streitig sind stationäre Krankenhausbehandlungskosten in Höhe von 5.017,11 €.
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