Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Wiesbaden vom 22. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.785,42 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung eines vollstationären Krankenhausaufenthalts.
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