Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 13. Oktober 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten beider Instanzen zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 17.129,63 € festgelegt.
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