Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 18.10.2018 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen zu 4/5; die Beklagte zu 1/5. Der Streitwert wird auf 28.257,18 Euro festgesetzt.
Der klagende Krankenhausträger verlangt von der beklagten Krankenkasse die Zahlung von Krankenhausbehandlungskosten in Höhe von insgesamt 28.257,18 Euro.
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