Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 7. Juli 2021 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.272,86 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. Januar 2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt 28 Prozent, die Beklagte 72 Prozent der Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe des Anspruchs auf Vergütung einer vollstationären Krankenhausbehandlung.
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