Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Marburg vom 31. Juli 2020 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.598,26 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. November 2018 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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