Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 14 889,07 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.
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