Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 09.07.2019 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Klageverfahrens. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 6.480,49 € festgesetzt.
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