1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 30. Mai 2022 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2280,05 Euro nebst 5 % Zinsen seit dem 16. Mai 2017 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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