Die Beklagte wird unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts vom 17. Juni 2020 verurteilt, 1.853,36 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent seit dem 22. Februar 2012 an die Klägerin zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung einer Krankenhausbehandlung.
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