Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.11.2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 76,34 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Kodierung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 9-647.m.
Der klagende Landschaftsverband ist Träger der LVR-Klinik N., eines in den Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen aufgenommenen Krankenhauses. Dort wurde vom 25.02.2019 bis 18.03.2019 Herr Z. T. (* 00.00.1964), der bei der Beklagten gegen Krankheit versichert ist, stationär behandelt.
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