Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 26. Oktober 2016 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22. November 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 33.662,39 EUR festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist der Vergütungsanspruch der Klägerin für eine vollstationäre Krankenhausbehandlung streitig.
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