Die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Sozialgerichts Kiel vom 7. März 2018 werden zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert der ursprünglich selbstständigen Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro (
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