1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
4. Der Streitwert wird auf 13.109,38 Euro festgesetzt.
Streitig ist ein Zahlungsanspruch der klagenden Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gegen die beklagte Krankenkasse aus Vergütungen für vertragsärztliche Leistungen in sog. Altquartalsfällen.
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