1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Anpassung seines individuellen Leistungsbudgets (ILB) für die Quartale IV/2013 und I/2014.
Der Kläger nimmt als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie an der vertragsärztlichen Versorgung im Bezirk der Beklagten teil. Die seit 1976 am B. bestehende Praxis wurde zunächst als Einzelpraxis, dann seit dem Eintritt des Klägers 1986 bis zum 31. März 2013 als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) betrieben, zunächst mit Dr. S. und nach dessen Ausscheiden mit Dres. B. und W., die sich dessen Arztsitz teilten. Seit der Verlegung des Sitzes der Dres. B. und W. auf das Gelände des A.-Krankenhauses zum 1. April 2013 betreibt der Kläger die Praxis wiederum als Einzelpraxis.
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