1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um eine Anpassung des individuellen Leistungsbudgets (ILB) der Klägerin für das Quartal 2/2014.
Die Klägerin nimmt im Bezirk der Beklagten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Im streitbefangenen Quartal waren sie noch als Gemeinschaftspraxis von Dr. Z. und Dr. M. tätig, die je einen Vertragsarztsitz innehatten. Auf zwei weiteren Vertragsarztsitzen waren Dr. V. und Frau M1 als angestellte Ärztinnen tätig. Frau K. war zunächst als weitere angestellte Ärztin in der Praxis tätig, gab diese Tätigkeit aber zum 28. Februar 2014 auf.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|