LSG Hessen - Urteil vom 16.02.2022
L 4 KA 59/19
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4 S. 2; BMV-Ä § 35 Abs. 2 S. 2-3; EKV -Ä; GG Art. 12 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Marburg, vom 06.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KA 385/14

Vergütung vertragsärztlicher LeistungenErforderlichkeit einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Quartalsabrechnung einschließlich Abrechnungs-Sammelerklärung für das Entstehen eines Vergütungsanspruchs

LSG Hessen, Urteil vom 16.02.2022 - Aktenzeichen L 4 KA 59/19

DRsp Nr. 2022/6160

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Erforderlichkeit einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Quartalsabrechnung einschließlich Abrechnungs-Sammelerklärung für das Entstehen eines Vergütungsanspruchs

1. Eine Kassenärztliche Vereinigung darf für die Einreichung der Quartalsabrechnungen Fristen vorgeben und die Überschreitung solcher Fristen auch sanktionieren.2. Die Erklärung zur Quartalsabrechnung (Abrechnungs-Sammelerklärung) ist wesentlicher Teil der einzureichenden Abrechnungsunterlagen.3. Die Abgabe einer ordnungsgemäßen Abrechnungs-Sammelerklärung ist eine eigenständige Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs eines Kassen-/Vertragsarztes auf Vergütung der von ihm erbrachten Leistungen.

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 6. November 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Die Anschlussberufung der Klägerin wird als unzulässig verworfen.

III. Die Klägerin trägt die Kosten des Klage- und des Berufungsverfahrens.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 85 Abs. 4 S. 2; BMV-Ä § 35 Abs. 2 S. 2-3; EKV -Ä; GG Art. 12 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand