Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5/6 und die Beklagte zu 1/6.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin erstrebt ein höheres Regelleistungsvolumen (
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