1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
3. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Kläger.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Aufhebung eines Rückforderungsbescheides der Beklagten über 107.000 € sowie die Rückzahlung dieses von ihm an die Beklagte bereits in Raten gezahlten Betrages nebst Zinsen in gesetzlicher Höhe.
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