LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.05.2019
L 5 KA 2830/18
Normen:
SGB V § 87 Abs. 1 S. 1; SGB V § 87 Abs. 6 S. 9 Hs. 2 und S. 10; SGB V a.F. § 87b Abs. 1 S. 1 und S. 2; SGB V a.F. § 87b Abs. 2 S. 1; SGB V § 94 Abs. 2 S. 1; SGB V § 95 Abs. 3 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 27.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KA 3268/16

Vergütung vertragsärztlicher LeistungenWirksamkeit von Beschlüssen des Bewertungsausschusses durch die Veröffentlichung im InternetKein unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit durch die Erforderlichkeit eines Internetzugangs

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2019 - Aktenzeichen L 5 KA 2830/18

DRsp Nr. 2019/8808

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Wirksamkeit von Beschlüssen des Bewertungsausschusses durch die Veröffentlichung im Internet Kein unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit durch die Erforderlichkeit eines Internetzugangs

1. Die Veröffentlichung von Beschlüssen des Bewertungsausschusses im Internet ist ausreichend, ihnen Wirksamkeit zu verleihen. 2. Es liegt kein unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit dadurch vor, dass jeder Arzt gezwungen ist, einen Internetzugang vorzuhalten.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 27.06.2018 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 7.002,21 EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 87 Abs. 1 S. 1; SGB V § 87 Abs. 6 S. 9 Hs. 2 und S. 10; SGB V a.F. § 87b Abs. 1 S. 1 und S. 2; SGB V a.F. § 87b Abs. 2 S. 1; SGB V § 94 Abs. 2 S. 1; SGB V § 95 Abs. 3 S. 3;

Tatbestand