Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 27.06.2018 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 7.002,21 EUR festgesetzt.
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