Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
I
Zwischen den Beteiligten ist die Zulässigkeit der rückwirkenden Korrektur eines zugewiesenen Regelleistungsvolumens (
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