Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 20. Juli 2016 und die Mitteilung über das
Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
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