Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 08.01.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 265,02 € festgesetzt.
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