Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 20. September 2019 wird zurückgewiesen.
Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) einschließlich des Vergütungsverzeichnisses (VV) hierzu, insbesondere die Höhe der Terminsgebühr, umstritten.
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