Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 29. September 2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus Prozesskostenhilfe festzusetzenden Rechtsanwaltsvergütung in Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|