Auf die Beschwerde des Bevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 30.11.2020 geändert.
Die der Firma Q GmbH zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 579,77 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung streitig.
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