Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 25. Januar 2017 aufgehoben.
Die Erinnerung des Beschwerdegegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 16. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
I.
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