Die Beteiligten streiten darüber, ob Vergütungen für eine Prüfertätigkeit im Rahmen von Steuerberaterprüfungen als außerordentliche Einkünfte tarifbegünstigt sind.
Die Klägerin ist eine 1993 von den Steuerberatern G. und H. gegründete BGB -Gesellschaft (Steuerberatersozietät). In dem Sozietätsvertrag vom 24.11.1992 heißt es unter § 1 - Vertragszweck u.a.: "... Die Vertragspartner stellen der Sozietät ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung. Nebentätigkeiten bedürfen der Zustimmung des anderen Vertragspartners. Die Ausübung eines Ehrenamtes in der Standesorganisation oder in einem Berufsverband stellt keine Nebentätigkeit dar. ..."
§ 8 - Jahresabschluss und Ergebnisverteilung enthält u.a. folgende Regelung:
"1. ...
2. Der Gewinn- und Verlustverteilung werden die Bruttohonorareinnahmen nach § 8 zugrundegelegt....
...
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