I. Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) - eine im Frühjahr 1994 gegründete GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland - betrieb u.a. in den Jahren 1994 und 1995 (Streitjahre) ein Hoch- und Tiefbauunternehmen. Ihre alleinige Gesellschafterin ist die G mit Sitz in Italien. G gewährte der Antragstellerin in den Streitjahren Kontokorrentdarlehen zur kurzfristigen Finanzierung von Bauleistungen. Außerdem nahm die Antragstellerin in den Streitjahren zur Zwischenfinanzierung von langfristigen Auftragsfertigungen Kredite einer italienischen Bank in Anspruch. Die Bankdarlehen hatte G vermittelt. Nach den Vereinbarungen zwischen der Bank und G galt auch G als Darlehensnehmerin. Zusätzlich gewährte eine inländische Zweigstelle der Bank der Antragstellerin 1994 einen Kontokorrentkredit.
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