Die Kläger sind im Streitjahr zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger ist seit dem 01.01.1990 Geschäftsführer der ... GmbH, ... (im folgenden GmbH). Zugleich ist er leitender Angestellter der ... AG, ..., Schweiz (im folgenden AG), die eine 100 %-ige Tochter der GmbH ist. Im Streitjahr 1997 war der Kläger an insgesamt 12 Tagen für die AG tätig. Hiervon entfielen 2 Tage auf Tätigkeiten in der Schweiz, die übrigen 10 Tage entfielen auf Tätigkeiten, die der Kläger für die AG in Deutschland ausgeübt hat. Für diese Tätigkeit erhielt der Kläger insgesamt umgerechnet 44.640,- DM, worauf 4.944,- DM züricherische Quellensteuer entfallen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|