OLG Brandenburg - Beschluss vom 31.07.2019
11 U 159/18
Normen:
StBVV § 4;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 17.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 143/17

Vergütungsanspruch aus einem SteuerberatungsvertragUnwirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2019 - Aktenzeichen 11 U 159/18

DRsp Nr. 2019/13670

Vergütungsanspruch aus einem Steuerberatungsvertrag Unwirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 17.08.2018, Az. 5 O 143/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

StBVV § 4;

Gründe:

I.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten im Rahmen eines zwischen den Parteien geschlossenen Steuerberatungsvertrages Vergütung für erbrachte Beratungsleistungen zweitinstanzlich nunmehr noch 18.914,46 € (ursprünglich 28.214,90 €). Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Tatbestand der erstinstanzlichen Entscheidung verwiesen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).