BFH - Urteil vom 17.01.2006
VII R 42/04
Normen:
MinöstV § 53 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BB 2006, 703
BFH/NV 2006, 1024
BFHE 212, 347
DB 2006, 654
DStRE 2006, 555
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 28.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1170/02

Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten von voll versteuertem Mineralöl bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers; unzureichende Absicherung der Außenstände bei wiederholten Rücklastschriften

BFH, Urteil vom 17.01.2006 - Aktenzeichen VII R 42/04

DRsp Nr. 2006/7334

Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten von voll versteuertem Mineralöl bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers; unzureichende Absicherung der Außenstände bei wiederholten Rücklastschriften

»1. Wer einen Abnehmer gegen Lastschrift mit Mineralöl beliefert, hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer, wenn es wiederholt zu Rücklastschriften gekommen ist und die Lieferungen ohne Sicherung der Kaufpreisforderungen fortgesetzt werden. 2. Lässt sich der Mineralöllieferant in dieser Situation Grundpfandrechte einräumen, müssen diese auch werthaltig sein, worüber er sich zu vergewissern hat.«

Normenkette:

MinöstV § 53 Abs. 1 Nr. 3 ;

Gründe: