Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 3. September 2020, Az.:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
2.Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergütung von Umkleidezeiten.
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