Streitig ist, ob den Klägern ein Sonderausgabenabzug nach § 10i Abs. 1 Nr. 2 a EStG zusteht oder ob dem die Behandlung der entsprechenden Aufwendungen als anschaffungsnahe Aufwendungen entgegensteht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|