BFH - Beschluss vom 31.01.2006
II B 17/05
Normen:
AO § 182 Abs. 1 ; BewG § 19 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 910
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 09.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen IV 362/2003

Verhältnis Wertfeststellung; Zurechnungsfeststellung

BFH, Beschluss vom 31.01.2006 - Aktenzeichen II B 17/05

DRsp Nr. 2006/7309

Verhältnis Wertfeststellung; Zurechnungsfeststellung

Der Verwaltungsakt über die Feststellung der Höhe des Einheitswerts (Wertfeststellung) stellt einen bindenden Grundlagenbescheid für den rechtlich selbstständigen Verwaltungsakt über die Aufteilung des Einheitswerts (Zurechnungsfeststellung) dar.

Normenkette:

AO § 182 Abs. 1 ; BewG § 19 Abs. 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben nicht in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genügenden Weise dargelegt, dass die von ihnen als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Rechtsfrage, ob die Aufnahme neuer Zurechnungssubjekte mit einem Anteil von jeweils 0 DM eine eigenständige Zurechnungsfeststellung darstellt, in einem künftigen Revisionsverfahren entscheidungserheblich sein könnte.