1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 8. März 2023 mit den Feststellungen aufgehoben. Jedoch bleiben die Feststellungen betreffend die Schuldsprüche wegen der Steuerdelikte sowie die Hinterziehungsbeträge und die subjektive Tatseite hierzu aufrechterhalten.
Soweit das Urteil zu Gunsten des Angeklagten R. aufgehoben wird, wird die Aufhebung in dem Umfang, in dem die Nebenbeteiligte von dem Urteil betroffen ist, auf diese erstreckt.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer das Landgerichts zurückverwiesen.
2. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|