Verjährung bei Teilzahlung auf Rechnung des Steuerberaters
OLG Köln, Urteil vom 20.06.1997 - Aktenzeichen 19 U 236/96
DRsp Nr. 1998/2230
Verjährung bei Teilzahlung auf Rechnung des Steuerberaters
»1. Leistet ein Schuldner Teilzahlungen auf mehrere Rechnungen des Gläubigers, ohne eine Bestimmung über die Verrechnung zu treffen, dann hat diese nach der Regel des § 366 Abs. 2BGB zu erfolgen. Ein Bestimmungsrecht des Gläubigers besteht nicht.2. Gebührenforderungen eines Steuerberaters verjähren nach § 195 Abs. 1 Nr. 15BGB in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt, wenn der Auftrag des Steuerberaters erledigt oder die Angelegenheit beendet ist (§§ 198, 201BGB, § 7 StGebV)3. Ein die Verjährung nach § 208BGB unterbrechendes Anerkenntnis des Schuldners liegt vor, wenn dieser nach Eingang mehrerer Rechnungen des ständig für ihn tätigen Steuerberaters kommentarlos Teilzahlungen in Höhe von mehreren tausend DM leistet, ohne irgendeinen Widerspruch gegen die Rechnungen zu erheben.«