Der Antrag des Pflichtverteidigers auf Bewilligung einer Pauschgebühr wird zurückgewiesen.
I.
Der antragstellende Rechtsanwalt ist dem Verurteilten am 05.09.2017 als weiterer Pflichtverteidiger beigeordnet worden.
Am 03.12.2018 verurteilte das Landgericht Münster den Verurteilten wegen Betruges in 85 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Nach Rechtsmittelverzicht des Mandanten des Antragstellers wurde das Urteil am 11.12.2018 in Bezug auf diesen rechtskräftig.
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