BFH - Urteil vom 28.06.2006
I R 47/05
Normen:
AO (1977) § 229 Abs. 1 § 37 Abs. 1, Abs. 2 § 180 Abs. 5 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 2
Vorinstanzen:
FG München, vom 10.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 878/03

Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Kapitalertragssteuer, die von gemeinschaftlich [im Rahmen einer Erbengemeinschaft] bezogenen Zinseinkünften abgegolten worden ist

BFH, Urteil vom 28.06.2006 - Aktenzeichen I R 47/05

DRsp Nr. 2006/28444

Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Kapitalertragssteuer, die von gemeinschaftlich [im Rahmen einer Erbengemeinschaft] bezogenen Zinseinkünften abgegolten worden ist

Normenkette:

AO (1977) § 229 Abs. 1 § 37 Abs. 1, Abs. 2 § 180 Abs. 5 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) einen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer hat.

Der Kläger wohnte in den Streitjahren (1995 und 1996) in den USA und hatte in Deutschland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Er war Mitglied einer Erbengemeinschaft nach der verstorbenen A. Die Einkünfte der Erbengemeinschaft wurden für die Streitjahre erstmals mit Bescheiden vom 22. Februar 2002 gesondert und einheitlich festgestellt.

In den Feststellungsbescheiden wurden dem Kläger u.a. Einkünfte aus Kapitalvermögen zugerechnet. Diese Einkünfte wurden in den Einkommensteuerbescheiden des Klägers nicht erfasst, da der Kläger nach übereinstimmender Ansicht der Beteiligten mit ihnen nicht beschränkt steuerpflichtig war. Auf die gegenüber dem Kläger festgesetzte Einkommensteuer wurde keine Kapitalertragsteuer angerechnet.