Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 17.03.2017 wird folgt abgeändert:
1.Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug in Form einer geordneten Zusammenstellung zu erteilen, der Auskunft über alle Geschäfte gibt, die der Kläger für die Beklagte zu 1) im Dezember 2010 vermittelt hat, und der folgende Auskünfte enthalten muss:
-Name und Anschrift des Versicherungsnehmers/Kunden
-Datum des Vertragsantrages
-Versicherungsscheinnummer
-Datum des Vertragsschlusses bzw. Ausstellungsdatum der Police
-Datum des Versicherungsbeginns
-Art und Inhalt des Vertrages nach Sparte, Tarif, Verlängerung
-Höhe des Jahresbeitrags bzw. der Jahresversicherungsprämie (netto)
-Fälligkeit des Jahresbeitrags bzw. der Jahresversicherungsprämie
-Zahlungsweise
-Datum des Eingangs des Jahresbeitrags bzw. der Jahresversicherungsprämie
-Summe der eingegangenen Beiträge bzw. Prämien
-Laufzeit des Vertrages
-Vertragsänderungen, auch mit Angabe zum Datum
-Stornohaftungszeit bei Neu- und Ersatzverträgen
-Im Fall von Storno, Rückbelastung, Rückbeitrag:
-Datum der Stornierung, Rückbelastung, Rückbeitrag
-Stornogrund, Grund für Rückbelastung, Grund für Rückbeitrag
- - 2. - - - - 3. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 4. - - - - II. III. IV. V.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|