Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 7a. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 21. April 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revisionsinstanz, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Streitwert: bis 22.000 €
Die Klägerin nimmt die beklagte Motorenherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz in Anspruch.
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