OLG München - Endurteil vom 03.03.2023
38 Sch 65/21 WG
Normen:
BGB § 195;

Verjährung von Ansprüchen auf Erstattung im Dreiecksverhältnis gezahlter urheberrechtlicher Vergütungen

OLG München, Endurteil vom 03.03.2023 - Aktenzeichen 38 Sch 65/21 WG

DRsp Nr. 2023/4782

Verjährung von Ansprüchen auf Erstattung im Dreiecksverhältnis gezahlter urheberrechtlicher Vergütungen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Normenkette:

BGB § 195;

Tatbestand

Die Klagepartei nimmt als Händlerin die Beklagte als Verwertungsgesellschaft auf Erstattung gezahlter urheberrechtlicher Vergütungen i.S.v. § 54 Abs. 1 UrhG für das Jahr 2016 in Anspruch.