Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 8. Februar 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold -
Die Klage wird abgewiesen, soweit der Beklagte zur Zahlung von mehr als 18.323,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2015 an die Klägerin verurteilt worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 64 % und der Beklagte zu 36 %.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|