Die sofortige Beschwerde vom 03.12.2020 gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 17.11.2020, Az.
Die sofortige Beschwerde vom 18.12.2020 gegen die Streitwertfestsetzung durch Beschluss des Landgerichts München I vom 17.11.2020, Az.:
Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je 1/3.
4.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 215.000 € festgesetzt.
A. Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Eintragung von Auflassungsvormerkungen
Die sofortige Beschwerde ist zulässig, bleibt aber in der Sache ohne Erfolg.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein Antrag, gerichtet auf Eintragung einer Vormerkung in das Grundbuch für M./M. zur Sicherung eines behaupteten Anspruchs aus einem Vermächtnis auf Auflassung von Wohnungseigentum an zwei Eigentumswohnungen.
Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
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