1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 11.12.2017 gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 6.11.2017 - Az:
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Antragsgegnerin, mit der er Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen eines behaupteten Versicherungsfalles vom 15.9.1997 geltend machen will.
Er hat behauptet, durch einen Motorradunfall an diesem Tage so schwer an seinem rechten Arm verletzt worden zu sein, dass er nicht mehr in der Lage sei, den von ihm erlernten Beruf als Metallbauer und Konstruktionsmechaniker auszuüben.
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